Elterliche Sorge im Teilbereich Gesundheitsvorsorge wurde der Mutter eines ADHS-Kindes allein übertragen.
Magdalene Geisler
Das Amtsgericht Flensburg hat kürzlich in einer Familiensache ein Urteil gefällt, das für Eltern mit ADHS-Kindern von großem Interesse ist.
Es entschied, dass die elterliche Sorge für den gemeinsamen Sohn der geschiedenen Ehepartner in einem Teilbereich, nämlich Gesundheitsfürsorge der Antragstellerin allein übertragen wird.
Lesen Sie den ganzen Artikel in "neue AKZENTE" Nr. 74 ab Seite 28.